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Gewinnen Sie ein starkes Image als pflegefreundlicher Arbeitgeber für pflegende Beschäftigte

Sich als Arbeitgeber mit der Thematik „pflegefreundlich“ und „pflegende Beschäftigte“ auseinander zu setzen, bedeutet zuallererst, die Mechanismen in Sachen Vereinbarkeit von Pflege & Beruf zu verstehen. Und sich mit Zahlenwerk zu beschäftigen…

Und hier gleich vorausgeschickt – der nun folgende Artikel ist für Zahlenfreaks!

Pflege & Beruf – Das mag ja in anderen Unternehmen durchaus ein Problem sein, bei uns ist das kein Thema, wir haben keine pflegenden Beschäftigten…

Diesen Satz höre ich des Öfteren.
„Sind Sie sich da wirklich so sicher?“ frage ich dann nach.

Wie viele pflegende Beschäftigte sind es denn tatsächlich?

(Spoiler: Vorsicht vor der Statistik!)

Sichern Sie die Leistungsfähigkeit Ihrer pflegenden Mitarbeiter.

Reduzieren Sie betriebliche Folgekosten und gewinnen Sie ein starkes Image als pflegefreundlicher Arbeitgeber - im Interesse Ihrer Mitarbeiter und Ihres Unternehmens.

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Vorab ein paar Basiswerte: 2014 (Stand 31.12.2012) waren es 2,56 Mio Pflegebedürftige, die Leistungen aus der Pflegekasse bezogen haben. Stand Dezember 2023 (mit Daten per 31.12.2022) sind es bereits knapp 5,2  Mio Pflegebedürftige, eine Steigerung in 10 Jahren um 100%!

Hier ist zu erwähnen, dass mit Einführung des neuen Pflegebedürftigkeits-Begriffes ab 01. Januar 2017 Personen von Pflegestufe 0 in Pflegegrad 2 übergeleitet wurden. Sie gelten seither als „pflegebedürftig“ und wurden auch in den Pflegestatistiken erfasst. Kleiner Funfact diesbezüglich: Wir hatten also innerhalb von nur einer Sekunde (31.12.2016/23:59 Uhr auf 01.01.2017/00:00 Uhr) um 600.000 Pflegebedürftige mehr. Das entsprechend notwendige Pflegepersonal leider nicht, aber das nur am Rande.

Der Faktor für das Verhältnis „Pflege-/ Hilfsbedürftige zu Pflegepersonen“ liegt übrigens lt. Barmer GEK Pflegereport(2018) bei 2,0. Das bedeutet, auf aktuell 5,2 Mio statistisch erfasste Pflegebedürftige kommen 10,4 Mio. Pflegende Angehörige.  

Hilfsbedürftige – die versteckte Größe

Nun kommt die versteckte Größe, die erklärt, warum die offiziellen Pflegestatistiken nur die halbe Wahrheit sind. Denn darüber hinaus gab es bereits 2014 rund 5,4 Mio. Hilfsbedürftige, die „in ihrem Alltag mit erheblichen Einschränkungen umgehen müssen“, bei Pflegekassen aber nicht eingestuft sind und damit noch keine Leistungen beziehen.

Warum sind die Hilfsbedürftigen relevant? Um einen Vergleich zur „Vereinbarkeit Familie & Beruf“ anzustellen: nicht jedes Kind ist gleich pflegebedürftig im sozialrechtlichen Sinn, es bedarf aber trotzdem der Hilfe der Eltern. Das Gleiche gilt auch für Senioren. Auch hier ist nicht jeder sofort pflegebedürftig und mit Pflegegrad eingestuft, braucht aber dennoch Unterstützung durch ihren pflegenden Mitarbeiter. Und belastet ihn damit als versorgenden Angehörigen, der auch hier die häuslichen mit den beruflichen Anforderungen verbinden muss. Trifft gleich Beides zu (Versorgung Kind UND Senior), sind das übrigens die sog. „Sandwicheltern“ – eine stetig wachsende Gruppe.

Selbst OHNE Steigerungsrate (es werden lt. BARMER Pflegereport Hilfs- und Pflegebedürftige im Verhältnis 2:1 angenommen) sind es also nochmals mindestens 10,8 Mio Angehörige (5,4 Mio x Faktor 2,0), die diese Hilfsbedürftigen mit mehreren Stunden Aufwand pro Woche versorgen und betreuen.

Wir sprechen also tatsächlich über mindestens 21 Mio Pflegende Angehörige. Das entspricht rund 30%Anteil an der Gesamtbevölkerung über 20 Jahre (68,5 Mio. Ende 2022 – DESTATIS).

 

Und wieviele Beschäftigte pflegen?

Der Anteil der Erwerbstätigen unter den Pflegenden Angehörigen schwankt je nach Altersgruppe, etwa 73% der pflegenden Angehörigen gehen einer Beschäftigung nach (Minijob, Teil- / Vollzeit). 

Bezogen auf die vorhin ermittelten 21 Mio Pflegenden Angehörigen sind darunter also rund 15 Mio Beschäftigte von deutschen Unternehmen. Das entspricht 33% aller Erwerbstätigen in Deutschland (45,81 Mio. Personen 11/2023).

Konservative Werte wurden bereits 2011 der viel zitierter Studie „Betriebliche Folgekosten mangels Vereinbarkeit von Pflege und Beruf“ (Schneider/Heinze/Hering) publiziert, auf die ich gleich noch näher eingehen werde:  15,3% Anteil pflegende Mitarbeiter werden dort ermittelt. Nachdem sich die Zahl der Pflegebedürftigen seither verdoppelt hat und eine Änderung der Bewertung des Pflegebedürftigkeitsbegriffes zum 31.12.2016 zu einer weiteren Erhöhung der Zahl der Pflegebedürftigen geführt hat, ist ein aktueller Wert von rund 33% Pflegenden Angehörigen also durchaus nachvollziehbar.

In das gleiche Horn stößt auch der DAK Pflegereport vom Oktober 2021 mit dem Schwerpunkt auf die „Young Carer“: 29% aller 16-39jährigen haben demnach Angehörige mit Pflegebedarf!

Nun nimmt ja die Hilfs- oder Pflegebedürftigkeit wenig Rücksicht auf Status und Hierarchiestufe des Angehörigen. Will heißen, dass hier die Reinigungskraft, der Arbeiter in der Produktion, der Abteilungsleiter, die Verwaltungsassistenz und der Chef selbst gleichermaßen in die Anforderungen einer häuslichen Pflegesituation involviert sein können.

Und die Krux: nur ein geringer Teil der pflegenden Mitarbeiter ist überhaupt bereit, sich dem Arbeitgeber gegenüber zu öffnen. Die Meisten (82% – ZQP-Report 2016 sind der Meinung, Pflege & Beruf lässt sich sowieso nicht vereinbaren.

Wenn aber nun im Schnitt jeder 3. Mitarbeiter von der Unterstützung eines hilfs- oder pflegebedürftigen Familienmitglieds betroffen ist, erscheint die Eingangsaussage, es sei im eigenen Betrieb kein Thema – zumindest bei Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern – als eher unwahrscheinlich.

Aber warum sollte sich selbst ein kleiner Betrieb damit auseinandersetzen?

Betriebliche Folgekosten – die „Schneider-Studie“

Ein Papier, das in aller Eindringlichkeit seit Jahren aufzeigt, wie wichtig die Unterstützung für pflegende Mitarbeiter auch in betriebswirtschaftlicher Hinsicht ist, stammt aus dem Jahr 2011 und wird immer noch gerne und oft in Veröffentlichungen der Regierungsvertreter verwenden. Die vorhin bereits genannte „Schneider-Studie“ zeigt eindrucksvoll auf, dass pro pflegendem Mitarbeiter, der keine Unterstützung durch den Arbeitgeber erhält, rund 14.154€ pro Jahr und betroffenem Mitarbeiter an betrieblichen Folgekosten aufgrund Präsentismus, Absentismus, Berufsaufgabe u.ä. einzukalkulieren sind.

Wie bereits erwähnt, geht die Studie bereits 2011 auf Basis der darin gemachten Umfragen und Berechnungen (überwiegend aus 2008) von einem Anteil von 15,3% aller Mitarbeiter aus, die von der Unterstützung Hilfs- oder Pflegebedürftiger betroffen sind.

Besonders belastend im Mittelstand

Wenn man dies nun auf ein kleineres mittelständisches Unternehmen mit 100 Mitarbeitern berechnet, kann einem schon mal der Atem stocken:

Es sind demnach mind. 33 Mitarbeiter zu kalkulieren x 14.154€, das macht 467.082€ Folgekosten pro Jahr. Wenn nun auch noch die durchschnittliche Umsatzrendite im Mittelstand mit 7,0% (2023) ins Spiel kommt, muß dieses Unternehmen also knapp 6,7 Mio € erwirtschaften, um NUR diese betrieblichen Folgekosten zu decken.

Wie schon erwähnt, die Zahlen sind aus 2011 und Ausgaben, Kosten, Aufwände wurden nicht weniger – im Gegenteil…

Gravierender Fehler?

Ein Beispiel von rätselhafter Berechnung will ich Ihnen nicht vorenthalten. Und soll sinnbildlich für viele verzerrten und schön gerechneten Zahlen rund um die Pflegesituation stehen, die meiner persönlichen Meinung nach auch das Dilemma des Pflegenotstandes zumindest mitbegründet haben.

Eine konkrete Zahl wirft nämlich Fragen auf, die die tatsächlichen wirtschaftliche Auswirkungen völlig verzerrt. In der von der Bayerischen Staatsregierung veröffentlichten Broschüre „Familienpakt Bayern“ taucht im Zusammenhang mit der vorhin genannten Studie folgende Grafik auf:

Wie kommen Folgekosten von 18,9 Mrd. € jährlich zustande?

18,9 Mrd. Euro Kosten: in dieser Grafik wird offenbar davon ausgegangen, dass nur rund 3% der Beschäftigten davon betroffen wären, was den Aussagen der zugrunde gelegten Studie massiv widerspricht. Sie erinnern sich: 15,3% der Beschäftigten werden in der für diese Grafik zitierten „Schneider-Studie“ herangezogen zur Berechnung der Folgekosten von 14.154€, die jeder pflegende Mitarbeiter pro Jahr verursacht.

(Anm: 18,9 Mrd.€ : 14.154€ = 1.335.312 Personen = aktuell 3% der Beschäftigten in DE bei 45,8 Mio Beschäftigten gesamt)

Bei korrekter Berechnung auf Basis von 2011 mit 15,3% der Beschäftigten sind wir bereits beim 5fachen der Kosten mit rund 99 Mrd.€ und damit bei 3,9% des deutschen Bruttoinlandsproduktes – zwischenzeitliche allgemeine Kostensteigerungen seit 2011 noch außen vor gelassen….

(Anm: 15,3% von aktuell 45,8 Mio Beschäftigten = 7 Mio. betroffene Beschäftigte x 14.154€ = 99,08 Mrd. € – bei 3.37 Bio € BIP in Deutschland 2023 – => 3,9% des BIP)

Zum Vergleich: Die Gesundheitsausgaben insgesamt hatten 2023 mit 474 Mrd. € einen Anteil von 13,2% am BIP oder Ø 5.699€ je Einwohner. Der größte Teil der Gesundheitsausgaben lag übrigens im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung mit rund 255 Mrd €, die auch den Teil der Kosten trägt, die Ihr betroffener pflegender Mitarbeiter verursacht. Nämlich dann, wenn er zu den rund 80% der pflegenden Angehörigen gehört, die über psychische und physische Probleme aufgrund der Pflegesituation klagen. Und die liegen z.B. im Falle eines Burnouts, von dem wiederum 50% der über Probleme klagenden Angehörigen akut bedroht sind, durchaus höher als Ihre 14.154€ betrieblichen Folgekosten pro Jahr.

Abgesehen davon sind zwischenzeitlich, wie wir Eingangs schon festgestellt haben, die Zahlen gestiegen: Die Pflegebedürftigen in 10 Jahren um 100% sowie die Hilfsbedürftigen und damit einhergehend die pflegenden Angehörigen. Damit auch wieder die Zahl der erwerbstätigen Pflegenden und insgesamt die allgemeinen Kosten aufgrund der Preissteigerungen der letzten Jahre. Das heißt, die betrieblichen Folgekosten dürften also im Vergleich zur Studie aus 2011 noch ein klein wenig mehr sein…

 

Pflegefreundlicher Arbeitgeber in Zeiten des Fachkräftemangels

Sparen Sie also an der richtigen Stelle: Werden Sie ein pflegefreundlicher Arbeitgeber für pflegende Mitarbeiter!

Die Investitionen, die Sie in Unterstützungsangebote stecken, holen Sie bei entsprechender Kommunikation und passender Unternehmensphilosophie sehr schnell wieder herein. Ich denke, das sollte aus den Zahlen der letzten Absätze klar geworden sein.

Zum Vergleich: Entsprechende Publikationen kommunizieren im Bereich des Betrieblichen Gesundheitsmanagements einen ROI von 1:3 bis 1:10!

Sie können nur gewinnen. Berichten Sie über Ihre Maßnahmen und Erfolge – in den regionalen Medien sind Sie damit ein Dauerbrenner und überregional werden Sie zum Vorzeige-Unternehmen. In meinen „persönlichen Umfragen“, also bei den Gesprächen mit betroffenen Mitarbeitern habe ich des Öfteren die Frage gestellt, ob denn ein Wechsel zu einem neuen Arbeitgeber auch in Frage käme, wenn dieser mehr Unterstützung bei der Pflegesituation anbieten würde. Die Antworten kamen prompt und eindeutig und vor allem unabhängig von der Position. Die meisten der Befragten würden in ihrer Situation als pflegende Mitarbeiter sofort den Arbeitgeber wechseln.

Dabei bieten weniger als 20% aller Unternehmen überhaupt Angebote für pflegende Mitarbeiter (DZA 2016), und das sind vorwiegend größere Unternehmen und Konzerne, im Mittelstand ist die Quote noch viel geringer.

Was zahlen Sie gleich nochmal Provision an einen Personalvermittler? Das 3- bis 12fache (!) des Brutto-Monatsgehaltes der ausgeschriebenen Stelle? Überlegen Sie stattdessen doch einmal, in Zeiten des Fachkräfte-Mangels eine gezielte Rekruting-Strategie mit der Botschaft zu verknüpfen, ein pflegefreundlicher Arbeitgeber zu sein (und natürlich konkret umzusetzen). Ich schätze, Sie werden überrascht sein über die Reaktionen.

Probieren Sie es aus! Sie haben als Arbeitgeber in jedem Fall einen massiven Pluspunkt mit einer sinnvollen Strategie zur besseren Vereinbarkeit von Pflege & Beruf.

Wie Sie das umsetzen, zeigen wir Ihnen und unterstützen Sie dabei.

Bleiben Sie dran! 

Sichern Sie die Leistungsfähigkeit Ihrer belasteten Beschäftigten.

> Reduzieren Sie betriebliche Folgekosten.
> Verringern Sie Präsentismus und Absentismus.
> Positionieren Sie sich im Kampf um gute Mitarbeiter.