Als Arbeitgeber #pflegefreundlich – Basisinformation zur aktuellen Situation
Sich als Arbeitgeber mit der Thematik „pflegefreundlich“ und „pflegende Mitarbeiter“ auseinander zu setzen, bedeutet zuallererst, die Mechanismen in Sachen Vereinbarkeit von Pflege & Beruf zu verstehen. Und sich mit Zahlenwerk zu beschäftigen…
Und hier gleich vorausgeschickt – der nun folgende Artikel ist für Zahlenfreaks!
Pflege & Beruf – Das mag ja in anderen Unternehmen durchaus ein Problem sein, bei uns ist das kein Thema, wir haben keine pflegenden Mitarbeiter…
Diesen Satz höre ich des Öfteren.
„Sind Sie sich da wirklich so sicher?“ frage ich dann nach.
Wie viele pflegende Mitarbeiter sind es denn tatsächlich? Vorsicht vor der Statistik!
Sichern Sie die Leistungsfähigkeit Ihrer pflegenden Mitarbeiter.
Reduzieren Sie betriebliche Folgekosten und gewinnen Sie ein starkes Image als pflegefreundlicher Arbeitgeber - im Interesse Ihrer Mitarbeiter und Ihres Unternehmens.
Hier ist zu erwähnen, dass mit Einführung des neuen Pflegebedürftigkeits-Begriffes ab 01. Januar 2017 die Personen mit Pflegestufe 0 in den Pflegegrad 2 übergeleitet wurden. Sie gelten seither als „pflegebedürftig“ und werden seither auch in den Pflegestatistiken erfasst.
Funfact: Wir hatten also innerhalb von nur einer Sekunde (31.12.2016/23:59 Uhr auf 01.01.2017/00:00 Uhr) um 600.000 Pflegebedürftige mehr. Das entsprechend notwendige Pflegepersonal leider nicht, aber das nur am Rande.
Der Faktor für das Verhältnis „Pflege-/ Hilfsbedürftige zu Pflegepersonen“ liegt übrigens bei Ø 1,74 (2014 – Barmer GEK Pflegereport). Das bedeutet, auf aktuell 4,9 Mio statistisch erfasste Pflegebedürftige kommen 8,5 Mio. Pflegende Angehörige.
Hilfsbedürftige – die versteckte Größe
Warum sind die Hilfsbedürftigen relevant? Um einen Vergleich zur „Vereinbarkeit Familie & Beruf“ anzustellen: nicht jedes Kind ist gleich pflegebedürftig im sozialrechtlichen Sinn, es bedarf aber trotzdem der Hilfe der Eltern als sorgende Angehörige. Das Gleiche gilt auch für Senioren. Auch hier ist nicht jeder sofort pflegebedürftig und mit Pflegegrad eingestuft, braucht aber dennoch Unterstützung durch Ihre pflegenden Beschäftigten. Und belastet diese pflegenden Beschäftigten damit als sorgende Angehörige, die auch hier die häuslichen mit den beruflichen Anforderungen verbinden müssen. Trifft gleich Beides zu (Versorgung Kind UND Senior), sind das übrigens die sog. „Sandwicheltern“ – eine stetig wachsende Gruppe.
Selbst OHNE Steigerungsrate sind es also nochmals mindestens 9,4 Mio Angehörige (5,4 Mio x Faktor 1,7), die diese Hilfsbedürftigen mit mehreren Stunden Aufwand pro Woche versorgen und betreuen. Wir sprechen also tatsächlich über mindestens 17 Mio Pflegende Angehörige. Das entspricht rund 24% Anteil an der Gesamtbevölkerung über 18 Jahre (69,4 Mio. Ende 2020 – DESTATIS). Übrigens geht der BARMER Pflegereport von einem Verhältnis 2:1 hinsichtlich Hilfs- und Pflegebedürftige aus, was in etwa zu den selben Ergebnissen führt.
Und wieviele Mitarbeiter pflegen?
Der Anteil der Erwerbstätigen unter den Pflegenden Angehörigen schwankt je nach Altersgruppe. So sind es bei den 18-49 Jährigen Pflegenden 73%, die einer Voll-/Teilzeit- oder geringfügigen Beschäftigung nachgehen. Das Durchschnittsalter dieser Gruppe „pflegende Mitarbeiter“ liegt übrigens bei ca. 46 Jahren, also mitten im Erwerbsleben!
Bei den über 50 Jährigen sind es noch ca. 56%, die erwerbstätig sind, ab 66 Jahren immerhin noch 5%. Im Schnitt gehen von den 18-75 Jährigen Pflegepersonen insgesamt rund 53% einer Erwerbstätigkeit nach.
Bezogen auf die vorhin ermittelten 17 Mio Pflegenden Angehörigen sind darunter also rund 9 Mio Beschäftigte von deutschen Unternehmen. Das entspricht einem Anteil von 20 % aller Erwerbstätigen in Deutschland (44,7 Mio. Personen 2021).
Auf einen ähnlichen Wert kommt bereits 2011 die viel zitierte Studie „Betriebliche Folgekosten mangels Vereinbarkeit von Pflege und Beruf“ (Schneider/Heinze/Hering), auf die ich gleich noch näher eingehen werde: 15,3% Anteil pflegende Mitarbeiter werden dort ermittelt.
Nun nimmt ja die Hilfs- oder Pflegebedürftigkeit wenig Rücksicht auf Status und Hierarchiestufe des Angehörigen. Will heißen, dass hier die Reinigungskraft, der Arbeiter in der Produktion, der Abteilungsleiter, die Verwaltungsassistenz und der Chef selbst gleichermaßen in die Anforderungen einer häuslichen Pflegesituation involviert sein können.
Und die Krux: nur ein geringer Teil der pflegenden Mitarbeiter ist überhaupt bereit, sich dem Arbeitgeber gegenüber zu öffnen. Die Meisten (82% – ZQP-Report 2016) sind der Meinung, Pflege & Beruf lässt sich sowieso nicht vereinbaren.
Wenn aber nun im Schnitt jeder 5. Mitarbeiter von der Unterstützung eines hilfs- oder pflegebedürftigen Familienmitglieds betroffen ist, erscheint die Eingangsaussage, es sei im eigenen Betrieb kein Thema – zumindest bei Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern – als eher unwahrscheinlich.
Aber warum sollte sich selbst ein kleiner Betrieb damit auseinandersetzen?
Betriebliche Folgekosten – die „Schneider-Studie“
Ein Papier, das in aller Eindringlichkeit seit Jahren aufzeigt, wie wichtig die Unterstützung für pflegende Mitarbeiter auch in betriebswirtschaftlicher Hinsicht ist, stammt aus dem Jahr 2011 und wird immer noch gerne und oft in Veröffentlichungen der Regierungsvertreter verwenden. Die vorhin bereits genannte „Schneider-Studie“ zeigt eindrucksvoll auf, dass pro pflegendem Mitarbeiter, der keine Unterstützung durch den Arbeitgeber erhält, rund 14.154€ pro Jahr und betroffenem Mitarbeiter an betrieblichen Folgekosten aufgrund Präsentismus, Absentismus, Berufsaufgabe u.ä. einzukalkulieren sind.
Wie bereits erwähnt, geht die Studie bereits 2011 auf Basis der darin gemachten Umfragen und Berechnungen (überwiegend aus 2008) von einem Anteil von 15,3% aller Mitarbeiter aus, die von der Unterstützung Hilfs- oder Pflegebedürftiger betroffen sind.
Besonders belastend im Mittelstand
Wenn man dies nun auf ein kleineres mittelständisches Unternehmen mit 100 Mitarbeitern berechnet, kann einem schon mal der Atem stocken:
Wird mit den Ø 20 pflegenden Beschäftigten kalkuliert mit je 14.154€, ergibt das 283.080€ Folgekosten pro Jahr. Wenn nun auch noch die durchschnittliche Umsatzrendite im Mittelstand mit 7,4% (2021) ins Spiel kommt, muß dieses Unternehmen also 3,8 Mio € erwirtschaften, um NUR diese betrieblichen Folgekosten zu decken.
Wie schon erwähnt, die Zahlen sind aus 2011 und Ausgaben, Kosten, Aufwände wurden nicht weniger – im Gegenteil…
Gravierender Fehler?
Ein Beispiel von rätselhafter Berechnung will ich Ihnen nicht vorenthalten. Und soll sinnbildlich für viele verzerrten und schön gerechneten Zahlen rund um die Pflegesituation stehen, die meiner persönlichen Meinung nach auch das Dilemma des Pflegenotstandes zumindest mitbegründet haben.
Eine konkrete Zahl wirft nämlich Fragen auf, die die tatsächlichen wirtschaftliche Auswirkungen völlig verzerrt. In der von der Bayerischen Staatsregierung veröffentlichten Broschüre „Familienpakt Bayern“ taucht im Zusammenhang mit der vorhin genannten Studie folgende Grafik auf:
Wie kommen Folgekosten von 18,9 Mrd. € jährlich zustande?
(Anm: 18,9 Mrd.€ : 14.154€ = 1.335.312 Personen = aktuell 3% der Beschäftigten in DE bei 44,7 Mio Beschäftigten gesamt)
Bei korrekter Berechnung auf Basis von 2011 mit 15,3% der Beschäftigten sind wir bereits beim 5fachen der Kosten mit rund 97 Mrd.€ und damit bei 2,9% des deutschen Bruttoinlandsproduktes – zwischenzeitliche allgemeine Kostensteigerungen seit 2011 noch außen vor gelassen….
(Anm: 15,3% von aktuell 44,7 Mio Beschäftigten = 6.83 Mio. betroffene Beschäftigte x 14.154€ = 96,8 Mrd. € – bei 3.6 Bill. € BIP in Deutschland 2021 => 2,7% des BIP)
Zum Vergleich: Die Gesundheitsausgaben insgesamt hatten 2020 mit 425 Mrd. € einen Anteil von 12,6% am BIP oder Ø 5.112€ je Einwohner. Der größte Teil der Gesundheitsausgaben lag übrigens im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung mit rund 242 Mrd €, die auch den Teil der Kosten trägt, die Ihr betroffener pflegender Mitarbeiter verursacht. Nämlich dann, wenn er zu den rund 80% der pflegenden Angehörigen gehört, die über psychische und physische Probleme aufgrund der Pflegesituation klagen. Und die liegen z.B. im Falle eines Burnouts, von dem wiederum 50% der über Probleme klagenden Angehörigen akut bedroht sind, durchaus höher als Ihre 14.154€ betrieblichen Folgekosten pro Jahr.
Abgesehen davon sind zwischenzeitlich, wie wir Eingangs schon festgestellt haben, die Zahlen gestiegen: Die Pflegebedürftigen um 91% sowie die Hilfsbedürftigen und damit einhergehend die pflegenden Angehörigen und in Folge die Zahl der erwerbstätigen Pflegenden. Des Weiteren die Personalkosten, Ausfallkosten, Kosten einer Stellen-Neubesetzung, die allgemeinen Kosten aufgrund der Preissteigerungen der letzten Jahre. Das heißt, de facto dürfte es also im Vergleich zur Studie aus 2011 noch ein klein wenig mehr sein, was die Arbeitgeber hier zu tragen haben…
Pflegefreundlicher Arbeitgeber in Zeiten des Fachkräftemangels
Sparen Sie also an der richtigen Stelle: Werden Sie ein pflegefreundlicher Arbeitgeber für pflegende Mitarbeiter!
Die Investitionen, die Sie in Unterstützungsangebote stecken, holen Sie bei entsprechender Kommunikation und passender Unternehmensphilosophie sehr schnell wieder herein. Ich denke, das sollte aus den Zahlen der letzten Absätze klar geworden sein.
Zum Vergleich: Entsprechende Publikationen kommunizieren im Bereich des Betrieblichen Gesundheitsmanagements einen ROI von 1:3 bis 1:10!
Sie können nur gewinnen. Berichten Sie über Ihre Maßnahmen und Erfolge – in den regionalen Medien sind Sie damit ein Dauerbrenner und überregional werden Sie zum Vorzeige-Unternehmen. In meinen „persönlichen Umfragen“, also bei den Gesprächen mit betroffenen Mitarbeitern habe ich des Öfteren die Frage gestellt, ob denn ein Wechsel zu einem neuen Arbeitgeber auch in Frage käme, wenn dieser mehr Unterstützung bei der Pflegesituation anbieten würde. Die Antworten kamen prompt und eindeutig und vor allem unabhängig von der Position. Die meisten der Befragten würden in ihrer Situation als pflegende Mitarbeiter sofort den Arbeitgeber wechseln.
Dabei bieten weniger als 20% aller Unternehmen überhaupt Angebote für pflegende Mitarbeiter (DZA 2016), und das sind vorwiegend größere Unternehmen und Konzerne, im Mittelstand ist die Quote noch viel geringer.
Was zahlen Sie gleich nochmal Provision an einen Personalvermittler? Das 3- bis 12fache (!) des Brutto-Monatsgehaltes der ausgeschriebenen Stelle? Überlegen Sie stattdessen doch einmal, in Zeiten des Fachkräfte-Mangels eine gezielte Rekruting-Strategie mit der Botschaft zu verknüpfen, ein pflegefreundlicher Arbeitgeber zu sein (und natürlich konkret umzusetzen). Ich schätze, Sie werden überrascht sein über die Reaktionen.
Probieren Sie es aus! Sie haben als Arbeitgeber in jedem Fall einen massiven Pluspunkt mit einer sinnvollen Strategie zur besseren Vereinbarkeit von Pflege & Beruf.
Wie Sie das umsetzen, zeigen wir Ihnen und unterstützen Sie dabei.
Bleiben Sie dran!
Sichern Sie die Leistungsfähigkeit Ihrer belasteten Mitarbeiter.
> Reduzieren Sie betriebliche Folgekosten.
> Verringern Sie Präsentismus und Absentismus.
> Positionieren Sie sich im Kampf um gute Mitarbeiter.